Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Coaching und Therapie?
Coaching ist eine angebotene Dienstleistung, die darauf abzielt, Klienten in Bezug auf ihre persönliche Weiterentwicklung zu unterstützen. Oft wird Coaching im Business Kontext angeboten, ist spezifisch auf ein Thema beschränkt und innerhalb weniger Sitzungen abgeschlossen. Die Klienten sollten sich dazu sowohl körperlich als auch geistig in einer stabilen Verfassung befinden. Dies ist ein gravierendes Unterscheidungsmerkmal zur Therapie. Therapeuten stellen pathologische Diagnosen. Sie behandeln Patienten mit der Absicht, sie in ihrem Heilungsprozess zu begleiten und zu unterstützen. Die Arbeit mit Menschen, die psychische Störungen aufweisen, ist Ärzten, Psychologen, Heilpraktikern und Therapeuten vorbehalten.
Anfahrt & Parken
So gelangen Sie mit dem Auto zu mir:
Vor dem Gebäude direkt an der Straße gibt es einen Patientenparkplatz, den Sie nutzen können. Sollte dieser einmal belegt sein, gibt es in unmittelbarer Nähe im Ostring sowie den angrenzenden Seitenstraßen jede Menge kostenfreier Parkmöglichkeiten.
Es gibt auch eine Busverbindung. Die Haltestelle nennt sich Ostring Mainhausen und befindet sich nur wenige Meter vom Gebäude entfernt.
Bei Interesse erkundigen Sie sich bitte über die Fahrpläne bei der örtlichen Verkehrsgesellschaft.
Übrigens sind Gebäude und Praxis komplett ebenerdig und barrierefrei.
Wie ist der Ablauf einer Psychotherapie?
Sie vereinbaren per Telefon oder Online über meine Homepage einen Termin für das Erstgespräch. Dieses findet telefonisch oder Online per Videokonferenz für eine Dauer von 15 Minuten statt. Wir besprechen Ihr Anliegen und schauen gemeinsam, wie ich Sie unterstützen kann. Wir vereinbaren einen Termin für die Anamnese. Dieser Termin beträgt 75 Minuten und findet in meiner Praxis statt. Es werden medizinisch relevante Informationen aufgenommen. Ihnen wird ein Therapieplan vorgeschlagen und es erfolgt eine Aufklärung über die zu erwartenden Kosten (siehe hierzu auch Honorar). Ab der ersten Therapiesitzung arbeiten wir an Ihrem Anliegen und stimmen uns gemeinsam über die Fortschritte, das Tempo sowie die Intervalle für die Folgetermine ab.
Was bedeutet geschützter Raum oder sicherer Ort?
Artikel 3 – Schweigepflicht nach BGB
Heilpraktiker sind verpflichtet, über alles Schweigen zu bewahren, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes anvertraut oder zugänglich gemacht wird. Im Gegensatz zur ärztlichen Schweigepflicht haben Heilpraktiker kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Heilpraktiker dürfen vertrauliche Patientendaten nur dann weitergeben, wenn die Patienten sie von der Schweigepflicht entbunden haben. Dies gilt auch gegenüber den Angehörigen eines Patienten, wenn nicht die Art der Erkrankung oder die Behandlung eine Mitteilung notwendig macht.